TPO in Nagelprodukten 2026: INCI und alte Studio-Bestände prüfen
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Seit dem 1. September 2025 dürfen kosmetische Nagelprodukte mit TPO (Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide) in der Europäischen Union weder verkauft noch gewerblich weitergegeben oder in professionellen Behandlungen bei Kundinnen verwendet werden. Im Oktober 2026 besteht keine Frist mehr, alte Salonbestände abzuverkaufen oder aufzubrauchen. Auch eine ungeöffnete, vor dem Stichtag gekaufte Flasche ist keine Ausnahme. Entscheidend ist die tatsächliche Inhaltsstoffliste; eine unklare Charge gehört vorerst nicht an den Arbeitsplatz, sondern muss beim Lieferanten überprüft werden.
Bei einer Neubestellung genügt die Aufschrift „TPO-free“ in einem Online-Shop nicht als alleiniger Nachweis. Gleiche den genauen Produktnamen, die Variante, die erhaltene Verpackung und gegebenenfalls die Chargennummer ab. TPO-frei bedeutet weder automatisch HEMA-frei noch hypoallergen oder für jede Kundin geeignet. Zwei Produkte aus dem Prohaar-Sortiment, Claresa Base Power Clear 01 und Claresa Top Bubble Gold Matt No Wipe mit jeweils 5 g, dienen in diesem Leitfaden als Beispiele für die Produktidentifizierung und nicht als pauschal bestätigte TPO-freie Chargen.
Der Artikel erklärt Einkauf und Bestandskontrolle in einem Nagelstudio, nicht die Durchführung einer Behandlung. Die Rechtsgrundlage findest du in den Fragen und Antworten der Europäischen Kommission sowie in der Verordnung (EU) 2025/877. Ob eine bestimmte gelieferte Flasche einen bestimmten Stoff enthält, muss unabhängig davon anhand der tatsächlich zugehörigen Angaben geklärt werden.
Was gilt seit September 2025?
TPO ist ein Fotoinitiator, der früher in einigen unter UV- oder LED-Licht aushärtenden Nagelkosmetika vorkam. Der Stoff wurde harmonisiert als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft. Durch die Verordnung (EU) 2025/877 wurde er in Anhang II der EU-Kosmetikverordnung aufgenommen, also in die Liste verbotener Stoffe. Die Regelung erfasst den konkreten Stoff mit der CAS-Nummer 75980-60-8, nicht alle Verbindungen, deren Namen ähnliche chemische Wortteile enthalten.
Das Auftragen einer Nagelkosmetik während einer bezahlten Behandlung ist Bestandteil einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Kommission stellt klar, dass TPO-haltige Produkte seit dem 1. September 2025 nicht mehr bei Kundinnen angewendet werden dürfen, auch wenn sie schon zuvor rechtmäßig gekauft wurden. Verkauf, Weitergabe und kostenlose Abgabe im geschäftlichen Zusammenhang sind ebenfalls erfasst. Wird der Stoff nachgewiesen, benötigt das Studio ein anderes geeignetes Produkt oder muss die betroffene Leistung mit diesem Material unterlassen.
Eine ältere wissenschaftliche Bewertung beschäftigte sich mit einer TPO-Konzentration von bis zu 5 % in bestimmten professionellen UV-Gelen unter definierten Bedingungen. Daraus ergibt sich für 2026 keine Erlaubnis. Nach der neuen Einstufung wurde keine gültige Ausnahme für TPO erteilt. Auch das Argument, das Material polymerisiere unter der Lampe vollständig, hebt das Verbot nicht auf. Maßgeblich ist die verbotene Substanz in der kosmetischen Rezeptur, nicht eine vermeintlich geringere Exposition nach dem Aushärten.
Trenne dies von Diskussionen über rein privaten Besitz. Dieser Ratgeber behandelt die geschäftliche Nutzung und Vermarktung und leitet aus alten Privatbeständen keine Erlaubnis für Salonbehandlungen ab. Für den Arbeitsplatz ist die Entscheidung eindeutig: TPO-haltige Kosmetika weder einsetzen noch verkaufen noch als geschäftliches Geschenk weitergeben. Auch die belgische Gesundheitsbehörde nennt ausdrücklich die kosmetische Dienstleistung als Anwendungsfall des Verbots.
Welchen INCI-Namen musst du suchen?
Die entscheidende Bezeichnung lautet Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide. In technischen Quellen kann dieselbe Verbindung diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphine oxide heißen; eindeutig zugeordnet ist ihr CAS 75980-60-8. Vergleiche den vollständigen Namen. Weder das UV/LED-Symbol noch die Produktfarbe, ein vertrauter Markenname oder das Herstellungsjahr verraten für sich allein, ob diese konkrete Substanz im Produkt enthalten ist.
Suche auf Flasche, Umkarton oder aufklappbarem Etikett nach der Rubrik „Ingredients“ beziehungsweise der Inhaltsstoffliste. Worte wie „acid-free“, „no wipe“, „vegan“, „new formula“ oder „professionell“ sind keine vollständige INCI-Deklaration. Ebenso beweist das Fehlen eines Stoffs in einem kurzen Verkaufstext nicht seine Abwesenheit in der Rezeptur. Bei einer beschädigten, unleserlichen oder unvollständigen Liste bleibt der Fall offen, bis die tatsächliche Variante und nötigenfalls die Charge eindeutig dokumentiert wurden.
Ähnliche chemische Namen dürfen nicht gleichgesetzt werden. Die online veröffentlichte Zusammensetzung der Claresa Base Power 01 enthält unter anderem Ethyl Trimethylbenzoyl Phenylphosphinate und HEMA. Die erstgenannte Verbindung ist nicht identisch mit dem in Verordnung 2025/877 benannten TPO. Trotzdem lässt sich aus dieser Webseite allein nicht sicher ableiten, welche vollständige Rezeptur die erhaltene Charge besitzt. Online-Angaben können geändert werden; bei Widersprüchen ist die echte Verpackung mit der chargenbezogenen Auskunft des Herstellers abzugleichen.
HEMA unterliegt anderen Anforderungen und kann wegen möglicher allergischer Reaktionen relevant sein. Das TPO-Verbot macht nicht pauschal alle Produkte mit HEMA zu Verstößen gegen die TPO-Regel. Umgekehrt heißt „TPO-free“ niemals automatisch „HEMA-free“, „allergiefrei“ oder „hypoallergen“. Verzichte auf eine unbelegte Sicherheitszusage für eine ganze Gelserie. Die INCI-Prüfung ist weder eine medizinische Beurteilung einer Hautreaktion noch ein Ersatz für die Gebrauchshinweise und Warnungen des konkreten Produkts.
Die erhaltene Flasche richtig zuordnen
Beginne bei dem Produkt, das wirklich im Salon liegt, statt bei einer alten Rechnung oder einem Screenshot. Notiere Marke, Reihe, Produktfunktion (Base, Farbe, Aufbaugel, Top), Variante, Nettoinhalt, Artikelnummer und Chargenkennzeichnung. Lies anschließend die gesamte INCI sowie Angaben zur verantwortlichen Person in der EU und alle dazugehörigen Warnhinweise. Aus der Chargennummer allein kann man die Formel nicht ablesen; sie ermöglicht jedoch eine eindeutige Rückfrage zu dieser Produktionsversion.
Beim Wareneingang sind drei Fragen zu trennen. Entspricht die Lieferung der bestellten Variante? Ist die Zusammensetzung auf der gelieferten Verpackung vollständig und lesbar? Passt das aktuelle Herstellerdokument genau zu dieser Version? Zeigt die Website eine neue Rezeptur, aber der Karton eine ältere Zutatenliste, dokumentiere die Abweichung und bitte den Lieferanten um Erklärung. Nicht die angenehmere der beiden Aussagen entscheidet über den Status, sondern die überprüfbare Information zur erhaltenen Ware.
Auf kleinen Flaschen steht INCI teilweise auf der Rückseite, auf dem Umkarton oder hinter einem mehrlagigen Etikett. Prüfe auch Boden, Seiten und Symbole mit Verweisen auf Beiblätter. Ein Produktbild nur von vorn ist kein Beleg für die vollständige Formel. Wenn die Hersteller-Galerie oder ein PDF ein rückseitiges Etikett zeigt, gleiche zunächst Produktcode, Größe, Variante und möglichst Chargen- oder Revisionsdatum ab. Die Anleitung eines ähnlich aussehenden Topcoats darf nicht einer anderen Flasche zugeordnet werden.
Hilfreich ist eine interne Aufnahme des originalen Etiketts mit lesbarer Chargennummer und Prüftag in der Warenliste. Das ist eine redaktionelle Organisationshilfe, kein gesetzlich vorgegebenes digitales Formular. Der Zweck ist, dass Kolleginnen dieselbe Flasche später erkennen können, ohne anhand eines ähnlichen Farbnamens zu raten. Kundendaten sind dafür nicht nötig. Ebenso sollte eine ungeklärte Ware physisch eindeutig vom verwendbaren Arbeitsbestand getrennt bleiben.
Zwei konkrete Claresa-Beispiele
Gleiche Marke bedeutet nicht gleiche Rezeptur. Eine transparente Basis und ein dekorativer Matt-Top erfüllen verschiedene Aufgaben; ihre Zusammensetzungen können sich unabhängig voneinander ändern. Bei Prohaar kannst du die Claresa Base Power Clear 01 mit 5 g und den Claresa Top Bubble Gold Matt No Wipe mit 5 g einander gegenüberstellen. Hier werden sie zur Prüfung von Identität, Variante und Chargeninformation verwendet, nicht als unbeprüfte Liste konformer Rezepturen.
Die Base hat die Artikelnummer 148385, EAN 5903819820737 und 5 g Inhalt. „01“ bezeichnet die transparente Base-Power-Variante; die Gewichtsangabe ist keine Wirkstoffkonzentration und keine Anwendungsmenge. Auf der originalen Claresa-Produktseite für Base Power 01 steht eine Online-INCI, in der HEMA und Ethyl Trimethylbenzoyl Phenylphosphinate genannt sind. Die Webseite bestätigt jedoch nicht, welche Charge beim Kunden angekommen ist. Vergleiche diese Daten mit dem tatsächlichen Etikett und kläre unterschiedliche Rezepturstände gegebenenfalls ab.
Der Topcoat trägt Nummer 148946, EAN 5903819819144 und ebenfalls 5 g. „Gold Matt No Wipe“ bezeichnet laut Produktbeschreibung einen transparenten Matt-Top mit Goldpartikeln ohne abzuwischende Dispersionsschicht. Das ist nicht automatisch identisch mit Top Mat No Wipe ohne Partikel, Bubble Black Matt oder späteren Gold-Tops anderer Reihen. Die Produktspezifikation für genau 148946 bestätigt Identität und Menge, enthält in der geprüften Quelle aber keine vollständige, eindeutig auf die gelieferte Charge bezogene INCI. Daraus lässt sich weder TPO-frei noch HEMA-frei verlässlich ableiten.
| Merkmal | Base Power Clear 01 | Bubble Gold Matt No Wipe |
|---|---|---|
| Aufgabe | Transparente Hybrid-Base | Matter Topcoat mit Goldpartikeln |
| Nummer / Inhalt | 148385 / 5 g | 148946 / 5 g |
| EAN | 5903819820737 | 5903819819144 |
| Geprüfte Online-Quelle | Herstellerseite mit Zutatenliste | Exakte Artikelbeschreibung |
| Zusätzlich erforderlich | Tatsächliches Etikett, Charge | Tatsächliches Etikett, Charge, INCI |
Die Tabelle dient der Einkaufsauswahl und eindeutigen Produktzuordnung. Sie ist keine Zertifizierung als TPO-frei und keine Aussage darüber, welche Base mit welchem Top technisch kombinierbar ist. Für Schichtaufbau und Aushärtung gelten die Angaben des jeweiligen Herstellers zum konkreten System, nicht eine angenommene Übereinstimmung aufgrund ähnlich klingender Produktnamen.
Alte Studio-Bestände prüfen
Nimm sämtliche relevanten lichtaushärtenden Kosmetika in die Prüfung auf: Bases, Aufbaugele, Polygele, Farbgele, Spezialeffekte und Topcoats. Die Kontrolle beschränkt sich nicht auf die meistverkauften Farben oder zuletzt benutzten Flaschen. Bei jedem vorhandenen Behälter sind Identität, vollständige INCI und unklare Versionsangaben zu klären. Früherer rechtmäßiger Erwerb und unbeschädigter Originalverschluss schaffen nach dem Stichtag keine Ausnahme für TPO-haltige Kosmetika.
Für eine übersichtliche Inventur reichen drei Statusgruppen: Die tatsächlich kontrollierte Version ist nach ausreichenden Nachweisen ohne TPO; TPO ist nachweislich aufgeführt; oder die Information ist unzureichend. Die zweite Gruppe darf weder an Kundinnen verwendet noch gewerblich weitergegeben werden. Die dritte wird bis zur Klärung getrennt gelagert; sie bedeutet nicht „vermutlich freigegeben“. Bei der ersten Gruppe bleiben alle anderen kosmetikrechtlichen und technischen Anforderungen natürlich weiterhin zu beachten.
Auch ein Rabatt, eine kostenlose Abgabe an Kolleginnen oder das Verwenden in bezahlten Schulungen löst das Problem verbotener Geschäftsvorräte nicht. Dokumentiere die Aussonderung und frage beim Lieferanten nach Rücknahme oder erkundige dich nach den örtlichen Entsorgungsregeln. Eine pauschale Empfehlung, Flüssigkeiten in den Abfluss oder ungeprüft in den Hausmüll zu geben, wäre unangebracht. Die richtige Abfallbehandlung ergibt sich aus den örtlichen Vorschriften und den Eigenschaften des betroffenen Materials.
Auch bei einer großen Sammlung genügt zunächst eine einfache Übersicht mit Marke, Serie, Variante, Artikelnummer, Charge, Informationsquelle, Prüftag, Ergebnis und Folgeaktion. Ein Teammitglied erfasst die tatsächlich vorhandenen Flaschen, eine weitere Person überprüft unklare Vorgänge. Damit wird die Arbeitsablage nachvollziehbar, auch wenn Verpackungen verschiedener Produktionsjahre äußerlich fast gleich aussehen. Es geht um einen brauchbaren Arbeitsbestand, nicht um Formalitäten ohne Nutzen.
Neue Produkte gezielt einkaufen
Bestimme zuerst die benötigte Funktion: klare Base, Farbe, Aufbaugel oder Effekt-Top. Suche anschließend die genaue aktuelle Variante im Prohaar-Nagelsortiment und vergleiche die Bestellung mit der erhaltenen Verpackung. Ein Produktname ermöglicht die Auswahl, beweist aber keine Zutaten. Ebenso wenig sagt ein attraktiver Farbeffekt, ein Matt-Finish oder eine Haltbarkeitsaussage etwas darüber aus, ob die TPO-Anforderungen eingehalten sind.
Bei Zweifeln frage den Anbieter gezielt: Bezieht sich das Dokument auf den genauen Namen und die Artikelnummer? Welche Rezepturversion wird aktuell geliefert? Ist die vollständige INCI dieser Version verfügbar? Wie lässt sie sich der Chargennummer des erhaltenen Artikels zuordnen? Prüfe zusätzlich die EU-verantwortliche Person und die produktspezifischen Warnungen. Die pauschale Antwort „unser Sortiment wurde umgestellt“ identifiziert keine einzelne ältere Flasche im Salon.
Die Einhaltung des TPO-Verbots ersetzt keine fachliche Produktentscheidung. Auch nach der Prüfung der Inhaltsstoffe sind Gebrauchsanweisung, Schichtkompatibilität, Warnhinweise und die vorgeschriebenen Aushärtungsbedingungen maßgeblich. Gleiche Farbe oder die Aufschrift UV/LED bedeuten nicht, dass Produkte beliebig austauschbar sind. Eine geänderte Rezeptur ist kein Beleg für identische Arbeitseigenschaften oder ein Produkt ohne Allergierisiken.
Drei Entscheidungen als Beispiel
Fall 1: ungeöffnetes Gel aus dem Jahr 2024. Bei der Inventur findet eine Stylistin eine alte versiegelte Flasche, deren INCI TPO eindeutig aufführt. Ein letzter bezahlter Einsatz ist nicht erlaubt, selbst wenn die Ware vor dem Stichtag gekauft wurde. Das Studio nimmt sie aus dem Regal, dokumentiert die Charge und klärt Rücknahme oder geeignete Entsorgung. Das ist ein hypothetisches Beispiel für die Rechtslage, kein Bericht über eigene Produkttests.
Fall 2: unleserliches Rücketikett. Eine Produktseite zeigt eine neue Flasche mit dem Schlagwort TPO-free, aber die tatsächliche Ware hat nur eine unvollständige Zutatenangabe. Die optische Ähnlichkeit reicht nicht. Prüfe Umkarton und Faltetikett, erfasse die Chargennummer und fordere eine passende vollständige Deklaration an. Solange die Abweichung offen ist, bleibt die Ware außerhalb des professionellen Gebrauchs.
Fall 3: Base und dekorativer Topcoat von Claresa. Eine Kundin wünscht einen transparenten Untergrund mit mattem Goldeffekt. Das Studio prüft Base Power Clear 01 und Bubble Gold Matt No Wipe als zwei getrennte Produkte. Eine online veröffentlichte Inhaltsstoffliste der Base beantwortet nicht die Zusammensetzung des Tops. Sind die Angaben für eine Charge ausreichend und für die andere nicht, müssen unterschiedliche Statusentscheidungen festgehalten werden.
Häufige Fragen
Darf ein Studio TPO-Gel aus dem Bestand von 2024 aufbrauchen?
Nein. Seit dem 1. September 2025 besteht nach Erläuterung der Kommission keine Übergangsfrist zum Aufbrauchen oder Abverkaufen TPO-haltiger Kosmetika. Das gilt unabhängig vom Kaufdatum.
Ist jeder Stoff mit „benzoyl“ oder „phosphinate“ im Namen TPO?
Nein. Entscheidend sind der vollständige Stoffname Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide und die CAS-Nummer 75980-60-8. Chemisch unterschiedliche Stoffe dürfen wegen ähnlicher Namensbestandteile nicht gleichgesetzt werden.
Bedeutet TPO-frei auch HEMA-frei oder hypoallergen?
Nein. HEMA und TPO sind verschieden. Die TPO-Prüfung ersetzt weder eine eigene Inhaltsstoffkontrolle noch die Beachtung möglicher allergischer Reaktionen und Warnhinweise.
Was ist zu tun, wenn die INCI nur im Online-Shop steht?
Nutze sie als Ausgangspunkt, gleiche sie mit der erhaltenen Verpackung ab und fordere bei Unstimmigkeiten die aktuelle, zur Charge gehörende Erklärung an. Ein Onlinetext bestätigt eine alte Flasche nicht automatisch.
Kann ich Base Power 01 und Bubble Gold Matt zusammen beurteilen?
Nein. Es handelt sich um unterschiedliche Funktionen, Codes und Rezepturen. Die Informationen müssen für jedes tatsächlich gelieferte Produkt getrennt geprüft werden.
Darf ich TPO-haltige Altware kostenlos verschenken?
Nicht zur Umgehung des Verbots im geschäftlichen Zusammenhang. Die Kommission erfasst auch kostenlose Abgabe. Trenne diese Ware vom Betrieb und kläre Rücknahme beziehungsweise zulässige Entsorgung.
Welche Angaben reichen für eine praktische Bestandsliste?
Vollständiger Name, Variante, Menge, Artikelnummer, Chargennummer, überprüfte INCI, Prüftag, Informationsquelle, Ergebnis und Folgeaktion. Damit lässt sich die betroffene Flasche wiederfinden.
Einkauf erst nach der Kontrolle
Wähle zunächst die passende Funktion und prüfe danach die tatsächliche Rezeptur. Vergleiche Claresa Base Power Clear 01 und Claresa Bubble Gold Matt No Wipe oder sieh dir weitere Varianten in der Nagelpflege bei Prohaar an. Eine gute Auswahl nach Produktfunktion und die rechtliche Prüfung einer bestimmten Charge sind zwei verschiedene Aufgaben. Die eine ersetzt die andere nicht.
Redaktion Prohaar · Stand der Prüfung: 14. Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: Europäische Kommission und Verordnung (EU) 2025/877. Online-Produktdaten sind keine Chargenbestätigung für ungeprüfte Ware.